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Widersprüchliche Bestätigungen und Auskünfte bei Geltendmachung einer Zeugengeb und Parteiengehör

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/305ÖStZB 2008, 388 Heft 13 v. 1.7.2008

BAO § 115 Abs 2

GebAG §§ 3, 17, 18, 19

Behauptet ein Zeuge bei Geltendmachung der Zeugengeb, in keinem Dienstverhältnis zu stehen, sondern als Selbstständiger bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versichert zu sein, und hat er zur Erfüllung seiner Obliegenheit nach § 19 Abs 2 GebAG 1975 ein Bestätigungsschreiben vorgelegt, ist die Beh im Fall einer anders lautenden eingeholten telefonischen Auskunft verpflichtet, dem Zeugen die beh ermittelten Ergebnisse zur Kenntnis zu bringen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, dazu Stellung zu nehmen und eventuell weitere Argumente und Beweise zur Stützung seines Anspruchs anzuführen.

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