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EUSt-Freiheit ig Lieferungen auch bei nachträglicher Korrektur der zunächst falschen UID-Nr, rechtswidrige Aufhebung einer Berufungsvorentscheidung ohne Zurückverweisung der Sache an die AbgBeh erster Instanz

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/287ÖStZB 2008, 375 Heft 13 v. 1.7.2008

UStG 1994: Art 7 (BMR)

ZK: Art 204

BAO § 289 Abs 1

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