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Abweichende Berechnung einer Betriebsprämie infolge durch „höhere Gewalt“ verursachte Produktionsstörung im Bezugszeitraum

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/275ÖStZB 2008, 354 Heft 12 v. 16.6.2008

VO (EG) 1782/2003 :

Art 33, 37, 40, 42

Auch der Umstand der Erkrankung des Ehegatten eines Betriebsinhabers im Bezugszeitraum kann eine durch „höhere Gewalt“ verursachte Produktionsstörung und damit Grund für eine abweichende Berechnung der Betriebsprämie sein.

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