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Schätzung aufgrund unaufgeklärter Vermögenszuwächse, Beweiswürdigung und Parteiengehör

Finanzrechtliche ErkenntnisseÖStZB 2008/234ÖStZB 2008, 317 Heft 11 v. 2.6.2008

BAO §§ 115, 167 Abs 2, § 184

Zu schätzen sind AbgBerechnungsgrundlagen insb dann, wenn der AbgPfl über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind.

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