MWSt
Sechste RL: Art 8 Abs 1
1. Bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft kann die einzige innergemeinschaftliche Bewegung des Liefergegenstandes nur einer der Lieferungen zugeordnet werden (nur diese ist dann als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei und führt beim Empfänger zur Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbes).