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Gebührenpflichtige Kurzparkzonen werden durch Hinweisschilder für Parkflächen nach § 53 Abs 1 Z 1a StVO nicht aufgehoben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/55ÖStZB 2007, 50 Heft 3 v. 1.2.2007

Tir ParkAbgG: § 14

StVO § 52 Z 13d und 13e, § 53 Abs 1 Z 1a

Gebührenpflichtige Kurzparkzonen werden durch Hinweisschilder für Parkflächen nach § 53 Abs 1 Z 1a StVO, die keine Aussage über die zulässige Parkdauer aussprechen, nicht aufgehoben. Derartige Hinweisschilder bedürfen keiner kundgemachten V.

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