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Keine Aussetzung der Einhebung von Abgaben ohne Berufungsverfahren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/53ÖStZB 2007, 50 Heft 3 v. 1.2.2007

BAO § 212a

Vermag eine Beschwerde kein Berufungsverfahren anzuführen, von dem iSd § 212a BAO die Höhe der Abg, deren Einhebung die Bf ausgesetzt wissen will, abhängig gewesen wäre, kann der Berufungsbeh nicht entgegengetreten werden, wenn sie die Voraussetzungen der Aussetzung der Einhebung iSd § 212a BAO für nicht gegeben erachtet hat.

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