EStG 1988: § 37 Abs 2
BAO §§ 115, 167, 183
Ist strittig, ob einem StPfl Zahlungen für den Verzicht auf Handlungen, die den Bestand eines anderen Betriebes beeinträchtigen könnten, zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erbracht wurden (Ratenzahlung oder laufende Entschädigungszahlungen in Art eines Dauerschuldverhältnisses), darf dies nicht allein aus dem Text des diesbezügl abgeschlossenen Vertrages abgeleitet werden, wenn dieser allein in Anbetracht der zT mehrdeutigen, zT missverständlichen Formulierungen, etwa im Zusammenhang mit den wechselseitigen Verpflichtungen für den Fall vertragswidrigen Verhaltens, verlässliche Sachverhaltsfeststellungen zum konkreten Parteiwillen nicht erlaubt und die Vertragsparteien zum konkreten Vertragswillen nicht gehört wurden.