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Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters kein begünstigter Aufgabegewinn

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2007/501ÖStZB 2007, 671 Heft 23 v. 3.12.2007

EStG 1988: §§ 24, 37 Abs 5

HVertrG § 24

Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters stellt auch dann keinen vom begünstigten Steuersatz zu erfassenden Aufgabegewinn dar, wenn der Handelsvertreter aus Anlass der Vollendung seines 60. Lebensjahres in den Ruhestand tritt.

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