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Vertrauensschutz in der MWSt, Steuerbefreiung für Treibstofflieferungen für Schiffe

Europäischer GerichtshofÖStZB 2007/470ÖStZB 2007, 619 Heft 21 v. 2.11.2007

MWSt

Sechste RL: Art 15 Nr 4 und Nr 8

1.1 Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Gemeinschaftsordnung. Sie müssen deshalb von den Gemeinschaftsorganen, aber auch von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. Daraus ergibt sich, dass die nationalen Beh verpflichtet sind, den Grundsatz des Schutzes des berechtigten Vertrauens der Wirtschaftsteilnehmer zu wahren.

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