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Steuerbefreiung für die Lieferung von Zahnersatz gilt nicht für Händler

Europäischer GerichtshofÖStZB 2007/467ÖStZB 2007, 615 Heft 21 v. 2.11.2007

MWSt

Sechste RL: Art 13 Teil A Abs 1 Buchst e

Die (unechte) Steuerbefreiung nach Art 13 Teil A Abs 1 Buchst e der Sechsten RL für die Lieferung von Zahnersatz gilt nur für Zahnärzte und Zahntechniker, nicht hingegen für bloße Händler bzw Zwischenhändler. Daran ändert auch der Grundsatz der Neutralität der MWSt nichts.

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