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Keine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Dividenden

Europäischer GerichtshofÖStZB 2007/464ÖStZB 2007, 607 Heft 21 v. 2.11.2007

ESt

EG: Art 56

Nach dem belgischen Steuerrecht unterliegen Dividenden beim Empfänger der ESt von 25 %, und zwar unabhängig davon, ob die ausschüttende Ges in Belgien oder in einem anderen Staat ansässig ist. Die in Belgien ansässigen Aktionäre befinden sich nicht in einer unterschiedlichen Situation, je nachdem, ob sie Dividenden von einer inländischen oder von einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Ges beziehen. Hins des Steuerrechts des Wohnsitzstaates (Belgien) wird die Stellung eines Aktionärs nicht dadurch eine unterschiedliche, dass er die Dividende von einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Ges erhält und dieser andere Mitgliedstaat die Dividende mit einer Quellensteuer belegt.

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