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Bewertung und Wertvorschreibung bei einem renovierten ehemaligen Hotelgebäude

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2007/446ÖStZB 2007, 577 Heft 20 v. 15.10.2007

BewG §§ 21, 23, 28

Werden für ein zu bewertendes, ehemaliges Betriebsgebäude keine Einnahmen erzielt, weil etwa keine Vermietung des Objektes erfolgt, so sind auf Seiten der Vorteile die erzielbaren Einnahmen anzusetzen. Die Vorteile müssen betragsmäßig quantifiziert werden. Wie hoch die erzielbaren Einnahmen sind, ist eine Tatfrage.

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