GEG § 9 Abs 2, § 13
1. Ein Haftaufenthalt und das Fehlen eines „versicherungspflichtigen Einkommens“ während desselben, rechtfertigt noch keine Nachsicht von Gerichtsgebühren, wenn im Hinblick auf den Entlassungstermin nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des GebSchuldners in Zukunft keinesfalls mehr verändern würden.