ErbStG § 3 Abs 1 Z 2, § 15 Abs 1 Z 9
Dient die Einräumung eines Wohnrechts im Umfang eines Gebrauchsrechtes gem § 504 ABGB der Sicherung des Unterhalts (des dringenden Wohnbedürfnisses) eines Ehegatten, ist diese von der SchenkungsSt befreit.
ErbStG § 3 Abs 1 Z 2, § 15 Abs 1 Z 9
Dient die Einräumung eines Wohnrechts im Umfang eines Gebrauchsrechtes gem § 504 ABGB der Sicherung des Unterhalts (des dringenden Wohnbedürfnisses) eines Ehegatten, ist diese von der SchenkungsSt befreit.