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Bestandgeber keine Zahlstelle iSd § 211 BAO für die selbst berechnete Mietvertragsgeb

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2007/432ÖStZB 2007, 562 Heft 19 v. 1.10.2007

BAO § 211

GebG: § 33 TP 5 Abs 5 Z 3

In der Zahlung der Geb für einen Mietvertrag durch den Bestandnehmer an den Bestandgeber liegt keine Entrichtung einer Abg an eine empfangsberechtigte Kasse iSd § 211 Abs 1 BAO.

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