vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Einlagenrückzahlung bei Verschmelzung einer Großmutterges auf Tochterges

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2007/412ÖStZB 2007, 544 Heft 19 v. 1.10.2007

EStG 1988: § 4 Abs 12

Werden in zwei Schritten einerseits eine Großmutterges auf die Mutterges und sodann die Mutterges auf die Tochterges verschmolzen, erfährt das Einlagekapital iSd § 4 Abs 12 EStG der ehemaligen Gesellschafter der Großmutterges und nunmehrigen Gesellschafter der Tochterges durch diesen Vorgang keine Änderung, sodass für eine Einlagenrückzahlung kein Raum bleibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte