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An-, Um- und Abmeldung von Kfz durch Versicherungsmakler nicht USt-befreit

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2007/379ÖStZB 2007, 517 Heft 18 v. 17.9.2007

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 13

Leistungen eines Versicherungsmaklers iZm der An-, Um- und Abmeldung von Kfz seiner Kunden als Versicherungsnehmer unterliegen nicht der USt-Befreiung nach § 6 Abs 1 Z 13 UStG 1994. Der Auffassung, es komme lediglich darauf an, dass ein Versicherungsvertreter als solcher tätig werde und Umsätze welcher Art auch immer (iSd UStG) erziele, kann nicht gefolgt werden.

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