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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Lebensgefährten bei der Einordnung in Steuerklassen der ErbSt

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2007/354ÖStZB 2007, 475 Heft 17 v. 3.9.2007

B-VG Art 7 Abs 1

ErbStG 1955: § 7

1. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 7 ErbStG (Steuerklassen).

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