ESt
EG: Art 43
Es verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit, wenn ein in Deutschland beschränkt StPfl Steuerberatungskosten für die Erstellung einer ESt-Erklärung nicht als Sonderausgaben abziehen kann. Ein beschränkt StPfl muss die mit seiner Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat zusammenhängenden (Betriebs)Ausgaben genauso wie eine unbeschränkt stpfl Person abziehen können. Steuerberatungskosten stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den in diesem Mitgliedstaat erzielten Einkünften; sie belasten daher die Einkünfte aller StPfl, gleich ob gebietsansässig oder nicht, in gleicher Weise.