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Verfassungskonforme Auslegung des Nacherhebungstatbestandes des §15a Abs 5 ErbStG

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2007/342ÖStZB 2007, 447 Heft 16 v. 1.8.2007

B-VG Art 7 Abs 1

ErbStG 1955: § 15 Abs 1 Z 17, § 15a Abs 5

1. Die im Zuge einer Erbauseinandersetzung (im Erbübereinkommen) vereinbarte Zuteilung eines Betriebes stellt keine steuerschädliche Übertragung des Betriebes dar.

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