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Säumniszuschlag bei irrtümlicher Überweisung einer fälligen AbgSchuld auf das Konto eines anderen AbgPfl

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/330ÖStZB 2007, 435 Heft 15 v. 16.7.2007

BAO § 214 Abs 4 und 5, § 217

1. Hins einer im Gesetz nicht vorgesehenen Möglichkeit, Überweisungen eines AbgPfl auf sein Steuerkto rückwirkend auf das AbgKto eines anderen AbgPfl zu übertragen, besteht keine planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts.

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