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Mindestbesteuerungen von Versicherungsges nach Versicherungssparten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/317ÖStZB 2007, 421 Heft 15 v. 16.7.2007

KStG § 17 Abs 3

Im Geltungsbereich der Stammfassung des KStG 1988 vor der Novellierung seines § 17 Abs 3 durch das StRefG 1993, BGBl 1993/818, war die dort geregelte Mindestbesteuerung von Versicherungsges nicht nach Versicherungszweigen getrennt vorzunehmen.

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