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Liebhaberei auch bei Liegenschaftsvermietung ohne Gesamtüberschuss im volkswirtschaftlichen oder öffentlichen Interesse (Denkmalschutz); endgültiger B nach zu Unrecht erfolgter Erlassung eines vorläufigen B

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/308ÖStZB 2007, 412 Heft 15 v. 16.7.2007

EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 6

BAO § 200 Abs 2

1. Eine Liegenschaftsvermietung ist dann als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn nach der konkret ausgeübten Art der Vermietung nicht innerhalb eines Zeitraumes von ca 20 Jahren

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