§ 21c Abs 2 AMA-G, § 21e Abs 1 AMA-G und § 21f Abs 1 AMA-G
Die Agrarmarketing-Beitragsschuld bei Bewirtschaftung von Gartenbauflächen stellt nur auf die die im vorausgegangenen Kalenderjahr mit Gartenbauerzeugnissen bebauten Flächeneinheiten nicht aber auf die bebaubaren Flächeneinheiten ab.