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Agrarmarketingbeitrag bei Bewirtschaftung von Gartenbauflächen nur für die bebauten Flächen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/135ÖStZB 2006, 170 Heft 6 v. 15.3.2006

§ 21c Abs 2 AMA-G, § 21e Abs 1 AMA-G und § 21f Abs 1 AMA-G

Die Agrarmarketing-Beitragsschuld bei Bewirtschaftung von Gartenbauflächen stellt nur auf die die im vorausgegangenen Kalenderjahr mit Gartenbauerzeugnissen bebauten Flächeneinheiten nicht aber auf die bebaubaren Flächeneinheiten ab.

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