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Haftung für VergnügungsSt durch bloßes Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten für Clubbings; keine Herrschaft über Räumlichkeiten durch Anwesenheit von Dienstnehmern in ihrer Freizeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/112ÖStZB 2006, 139 Heft 5 v. 1.3.2006

§ 13 Abs 4 Wr VGSG

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