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Grunderwerbsteuerliche Gegenleistung in einem Scheidungsvergle

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/105ÖStZB 2006, 132 Heft 5 v. 1.3.2006

§ 4 Abs 1 GrEStG 1987 und § 4 Abs 2 GrEStG 1987

Aufteilungsvereinbarungen bei Ehescheidungen können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht. Die GrESt ist dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstücks zu berechnen.

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