vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mangelhafte B-Begründung für die für die Abweisung eines Antrages auf erhöhte Familienbeihilfe für ein behindertes Kind

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/100ÖStZB 2006, 126 Heft 5 v. 1.3.2006

§ 6 Abs 2 FLAG, § 8 Abs 4 FLAG

§ 93 Abs 3 BAO

Lässt sich mangels entsprechender Sachverhaltsfeststellungen über den Werdegang eines behinderten Kindes zunächst schon nicht einmal beurteilen, ob die iSd § 6 Abs 2 lit d FLAG entscheidende Behinderung bei diesem vor Vollendung des 21. oder des 27. Lebensjahres eingetreten sein musste, um ihm den Familienbeihilfenanspruch zu verschaffen, weil nicht geklärt wurde, ob das Kind nach Vollendung des 21. Lebensjahres noch in Berufsausbildung stand, fehlt dem B, mit dem ein Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe für ein behindertes Kind abgewiesen wird, eine der Rsp des VwGH entsprechende Begründung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!