§ 6 GGG, § 31 GGG
Die Erlassung einer Zahlungsaufforderung vor Ergehen eines Zahlungsauftrages ist hins Gerichtsgeb nicht zwingend angeordnet, sondern steht im Ermessen der Beh. Solche Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Auch im Falle der Nichtentrichtung der