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Begünstigung für Auslandstätigkeit auch bei Personalgestellung für eine im Ausland zu errichtende Anlage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/58ÖStZB 2006, 79 Heft 4 v. 15.2.2006

§ 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988

Die Begünstigung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 kommt nicht nur dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Unternehmen im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet. Die in Rede stehende Steuerbegünstigung stellt jedenfalls dann nicht darauf ab, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt.

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