MwSt
Art 17 Sechste RL 77/388/EWG
Eine Kapitalges oder Personenges erbringt bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine Dienstleistung gegen Entgelt. Es besteht das Recht auf Vorsteuerabzug aus Leistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe der Gesellschaftsanteile (nach den allg Vorschriften).