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Korrektur der Begründung eines Einleitungsbeschlusses über ein FinStrVerfahren durch die Berufungsbeh

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/52ÖStZB 2006, 67 Heft 3 v. 1.2.2006

§ 82 FinStrG, § 161 Abs 1 FinStrG

§ 119 BAO

1. Die Beh zweiter Instanz kann einen mangelhaften B betreffend Einleitung eines FinStrVerfahrens der Beh erster Instanz derart ergänzen, dass er dadurch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es ist nicht nur zulässig, sondern vor dem Gesetzesbefehl des § 161 Abs 1 FinStrG (grundsätzlich) in der Sache selbst zu entscheiden geboten, den allenfalls mangelhaften Spruch und/oder die allenfalls mangelhafte Begründung des erstinstanzlichen B zu ergänzen und zu komplettieren.

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