§ 30 EStG 1988
§ 23 BAO, § 67 Abs 2 BAO
Stellte der behauptete Wohnungsverkauf der Ehefrau an einen StPfl im Jahr 1988 einen verdeckten unentgeltlichen Erwerb und zwar eine Schenkung dar und ist der nachfolgende Verkauf dieser Wohnung durch den StPfl im Jahre 1989 damit noch in die (verlängerte) 10-jährige Spekulationsfrist ab dem Zeitpunkt der Anschaffung durch die Ehefrau (1983) gefallen, war der daraus resultierende Spekulationsgewinn beim StPfl steuerlich zu erfassen.