vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kommunalsteuerhaftung eines Liquidators; Unterbrechung der Verjährung durch gegen den früheren Gf gerichtete Amtshandlungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/618ÖStZB 2006, 739 Heft 24 v. 15.12.2006

WAO: §§ 7, 54

BAO §§ 9, 80, 209

1. Die Pflicht zur Entrichtung von AbgSchuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (AbgZahlungs-)Schuld, sondern erst mit deren Abstattung. Die GmbH bleibt verpflichtet, AbgSchuldigkeiten, mit deren Abfuhr bzw Einzahlung sie in Rückstand geraten ist, zu erfüllen, und zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist gem § 54 WAO der Gf einer GmbH verhalten. Dieser muss sich bei der Übernahme seiner Gf-Tätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene GmbH bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (vgl E 10. 7. 1989, 89/15/0021, sowie 7. 12. 2000, 2000/16/0601).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!