vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Rückstellung für Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/553ÖStZB 2006, 682 Heft 23 v. 1.12.2006

EStG 1988: § 9 Abs 3

Da die wirtschaftliche Verursachung des Ausgleichsanspruches eines Handelsvertreters nicht in der Vergangenheit, sondern in der Zukunft liegt, ist die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung iSd § 9 Abs 3 EStG 1988 ausgeschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!