PKG § 15 Abs 4
BPG § 3 Abs 1 Z 2
Eine Beitragsleistung des Arbeitgebers zu einer Pensionskasse für seine AN dergestalt, dass sie ausschließlich in einer festen Relation zu variablen Entgelten oder Entgeltbestandteilen erfolgt, entspricht nicht dem Gesetz, das zwingend (arg: „zusätzlich“) eine Beitragsleistung in fester Relation zu laufendem Entgelt oder Entgeltbestandteilen vorsieht.