EStG 1988: § 8 Abs 3
BAO § 22
Hält der Kaufvertrag zwischen Ehegatten über einen Gewerbebetrieb einem Fremdvergleich nicht stand, ist eine Absetzung des Firmenwertes nicht zulässig. Besonders in einem Fall, in welchem es sich bei den laut Kaufvertrag übertragenen Wirtschaftsgütern um „Anlagevermögen einer Geschäftspartnerorganisation“ einerseits und einem Kundenstock andererseits handelt, wäre - abgesehen davon, dass für eine allfällige Geltendmachung einer Absetzung nach § 8 Abs 3 EStG 1988 entsprechende Daten zur Verfügung stehen müssen - eine entsprechende Bezeichnung und Bewertung erforderlich, um von einer Vereinbarung mit einem klaren, eindeutigen und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt ausgehen zu können.