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Keine Verlängerung der Berufungsfrist durch telefonische Anbringen; keine B-Wirkung von telefonischen Mitteilungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/299ÖStZB 2006, 383 Heft 13 v. 3.7.2006

§ 85 Abs 1 BAO, § 92 BAO, § 97 BAO, § 245 Abs 3 BAO

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