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Ermittlungspflichten der Beh im Fall der AbgHaftung bei Fehlen der Mittel zur AbgEntrichtung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/185 Heft 9 v. 1.5.2005

§ 9 BAO, § 115 BAO

Bei Unterbleiben einer Mitwirkung eines für Abg haftenden Gf an den Ermittlungen entbindet auch die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Haftenden nicht von jeglicher Ermittlungspflicht der Beh; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur AbgEntrichtung ergeben.

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