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Nichtabzugsfähige Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Gf für rechtsgeschäftlich übernommene Haftungen gegenüber der Bank

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/134 Heft 8 v. 15.4.2005

EStG 1988: § 4 Abs 4 EStG 1988

§ 16 Abs 1 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988

Bürgschaftszahlungen des Gesellschafter-Gf einer Kapitalges für rechtsgeschäftlich übernommene Haftungen gegenüber einer Bank für die Kapitalges sind grundsätzlich durch das GesVerhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Gf-Einkünften.

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