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Antrag auf Rückerstattung von Getränkesteuer, kein „Rechtsbehelf“

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/127 Heft 7 v. 1.4.2005

Wr GetrStV: § 5 Abs 1 Abs 1 Wr GetrStV

RL 92/12/EWG : Art 3 Abs 2 RL 92/12/EWG

BAO: § 243 BAO

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