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Bemessungsgrundlage für Gerichtsgeb von zwei in einem Schriftsatz geltend gemachten Ansprüchen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/121 Heft 7 v. 1.4.2005

GGG: § 15 Abs 2 GGG

§ 19 Abs 2 Abs 2 GGG

Werden mit einem Schriftsatz zwei Anträge, nämlich ein Antrag auf Fahrnisexekution zur Hereinbringung der aufgrund eines Versäumungsurteils entstandenen Kosten und ein Antrag auf Räumungsexekution gestellt, handelt es sich dabei um zwei geltend gemachte (Haupt-)Ansprüche, die nach § 19 Abs 2 erster Satz GGG in Anwendung des § 15 Abs 2 GGG zusammenzurechnen sind.

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