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Kein begünstigter Sanierungsgewinn bei Schuldnachlass ohne Sanierungsabsicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/92 Heft 6 v. 15.3.2005

§ 36 EStG 1988

Besteht die Absicht einer Bank im Zusammenhang mit einem Forderungsnachlass lediglich darin, einen möglichst großen Teil der eigenen Forderungen vor dem drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Unternehmens zur retten, und nicht darin, das Unternehmen zu retten, fehlt die für die begünstigte Besteuerung eines Sanierungsgewinnes kumulativ erforderliche Sanierungsabsicht.

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