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Schwankende, vom wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf frei verfügte Bezugsänderungen ohne Zusammenhang mit wirtschaftlichen Parametern der Ges; kein Indiz für ein Unternehmerrisiko; DB-Pflicht der Gf-Bezüge

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/91 Heft 6 v. 15.3.2005

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 41 Abs 2 FLAG

Besteht zwischen den von einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf frei verfügten Änderungen seiner Gf-Bezüge und den wirtschaftlichen Parametern der Ges kein Zusammenhang, sprechen die Schwankungen der Gf-Bezüge nicht für ein Unternehmerrisiko und damit für die fehlende DB-Pflicht derselben.

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