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Notwendigkeit des persönlichen Einsatzes eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf für Geschäftserfolg und ausgeglichene Bilanzierung ohne konkrete Ausformung der Erfolgsabhängigkeit des Gf-Honorars;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/90 Heft 6 v. 15.3.2005

kein Indiz für ein Unternehmerrisiko; DB-Pflicht des Honorars

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 41 Abs 2 FLAG

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