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Bemessungsgrundlage für die Ankündigungs-abgabe in Wien; Einbeziehung der Mittlerprovision in die Bemessungsgrundlage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/83 Heft 5 v. 1.3.2005

§§ 2, 4, 6 Wr AnkAbgV 1985

1. In die Bemessungsgrundlage für die Ankündigungs-abg in Wien ist nach dem „Studioprinzip“ auch der außerhalb der erhebungsberechtigten Gemeinde erzielte Reklamewert einzubeziehen.

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