rechtswidrige Aufrechterhaltung des verhängten Strafausmaßes bei Einstellung des Strafverfahrens in einem Punkt in zweiter Instanz; keine Selbstanzeige des abgabenrechtlich verantwortlichen Prokuristen durch Einreichung der (richtigen) Jahresabschlüsse und USt-Erklärungen durch den Einzelunternehmer bzw dessen Steuerberater
§§ 9, 29, 49, 139, 161 Abs 3 FinStrG