§ 6 Abs 2 lit b Abs 2 KVG
Art 4 Abs 2 lit a RL 69/335/EWG
Art 4 Abs 2 lit a der RL 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital steht der Befreiungsbest des § 6 Abs 1 Z 2 lit b sublit bb KVG nicht entgegen. § 6 Abs 1 Z 2 lit b KVG ist auch nicht dahin zu verstehen, dass eine Erhöhung des Nennkapitals einer Kapitalges durch Umwandlung von Rücklagen auch dann von der GesBesteuerung ausgenommen sei, wenn dieser Umwandlungsvorgang nicht gleichzeitig zu einer Verstärkung des Wirtschaftspotenzials der Ges beiträgt.