MWSt
Art 4 Sechste RL 77/388/EWG , Art 17 Sechste RL 77/388/EWG , Art 20 Sechste RL 77/388/EWG
Kein Vorsteuerabzug nach Art 17 der Sechsten RL für öffentlich-rechtliche Einrichtung zur wasserwirtschaftlichen Versorgung, wenn sie im Zeitpunkt des Erwerbs von Investitionsgütern als Träger öff Gewalt handelt. Der Umstand, dass diese Einrichtung in späterer Zeit unternehmerisch tätig geworden ist, kann auf der Grundlage des Art 20 der Sechsten RL nicht zur Folge haben, dass die Steuer abzugsfähig würde.