§ 25 OÖ ROG, § 28 OÖ ROG
§ 1 Abs 1 OÖ IBG
Die Einhebung von Kanal-Erhaltungsbeiträgen für „gemeindeeigene“ Abwasseranlagennach § 28 OÖ ROG 1994 durch die Gemeinde ist auch dann rechtens, wenn die Abwasseranlage, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung der ihr obliegenden öff Aufgaben bedient, nicht im Eigentum der Gemeinde steht.